Katastervermessungen sind hoheitliche Vermessungendie nur von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, Katasterbehörden oder Flurbereinigungsbehörden durchgeführt werden dürfen. Diese
Vermessungen sind Arbeiten am Liegenschaftskataster.
Vermessungen in diesem Sinne sind:
Gebäudeeinmessungen – In Rheinland-Pfalz herrscht eine Gebäudeeinmessungspflicht. Die Grundlage hierfür bildet § 18 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm).
Sie ist Mitbestandteil der Voraussetzung für Planungen und Maßnahmen im Privaten aber auch im öffentlichen Bereich, z.B. Dorfentwicklungs- und Bauleitplanungen.
Teilungsvermessungen – Dient der Bildung neuer Eigentumsgrenzen und / oder der Übertragung von Bebauungsplänen
Grenzfeststellung – Dient der Ermittlung der rechtmäßigen Grenzverläufen in der Örtlichkeit, alte Grenzverläufe können neu abgemarkt werden
Vermessung langgestreckter Anlagen – Damit sind meistens Straßenschlussvermessungen gemeint bei denen der Bestand neugebauter Straßenzüge aufgemessen wird.
Baulandumlegungen – Ist ein Verfahren der Bodenordnung zur Schaffung von Bauland.